[ Auszug: Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag
gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]